Die Städte und Gemeinden des Amtes Malchin am Kummerower See haben die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden gemeinsamen Wahlausschuss übertragen. Dieser gemeinsame Wahlausschuss ist für die einzelnen Städte und Gemeinden der Gemeindewahlausschuss.
Der Amtsausschuss des Amtes Malchin am Kummerower See hat in seiner Sitzung vom 09.12.2013 festgelegt, dass neben dem Wahlleiter sechs weitere Mitglieder für die Besetzung zu berufen sind.
Gemäß § 10 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 11 der Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) fordere ich alle im Gebiet des Amtes Malchin am Kummerower See vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für dieses Ehrenamt einzureichen. Diese Vorschläge müssen bis zum 01.02.2024 bei der
Gemeindewahlbehörde
Amt Malchin am Kummerower See
Am Markt 1
17139 Malchin
vorliegen. Vorschläge können auch telefonisch unter 03994 640103 bzw. per E-Mail an feldmann@malchin.de unterbreitet werden.
Verzichtet eine Partei oder Wählergruppe darauf, Vorschläge für den Wahlausschuss zu unterbreiten, bleiben Sitze frei.
Vorsorglich möchte ich auf die Anforderungen des § 7 LKWG M-V hinweisen:
| (2) | Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. |
| (3) | Bewerberinnen oder Bewerber und Vertrauenspersonen dürfen nicht Mitglied der Wahlorganisation sein. … |
| (4) | Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben. |
| Gemäß § 12 Absatz 1 LKWG M-V haben die Wahlausschussmitglieder Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. | |
Der Wahlausschuss entscheidet vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 20 LKWG M-V) und stellt nach der Wahl das Wahlergebnis fest (§ 33 LKWG M-V). Sowohl für die Zulassung der Vorschläge als auch für die Feststellung des Wahlergebnisses ist je ein Sitzungstermin vorgesehen, ein jeweils zweiter Termin aber möglich. Sitzungsort wird in jedem Fall Malchin sein.
Malchin, den 07.12.2023