Lageplan mit Einzeichnung des Geltungsbereiches, Quelle: GeoBasis-DE/M-V, Stand: 10/2025
Übersichtsplan mit Einzeichnung des Geltungsbereiches, erstellt in QGIS, Grundlage © GeoBasis-DE/M-V, Stand: 12/2025
Gemeinde Gielow
Amt Malchin am Kummerower See
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat in Ihrer Sitzung am 04.12.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Schmelzbach“ der Gemeinde Gielow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in ein zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung geändert.
Der Name des Bebauungsplanes wurde zum Vorentwurf auf „Am Schmelzbach“ angepasst.
Der Geltungsbereich wurde im Vorentwurf angepasst, ist ca. 3,6 ha groß und umfasst in der Gemarkung Gielow, Flur 11 die Flurstücke 338, 357 und 358 und Teile der Flurstücke 341, 342, 343, 344, 347, 348, 356.
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch Wohngrundstücke mit der dahinter angrenzenden August-Bebel-Straße und der Straße Am Bornbruch; im Osten von dem verrohrten Schmelzbach und dem angrenzenden Radweg, im Süden durch weitere Einzelhausbebauung und im Westen durch die Beethovenstraße mit angrenzender Wohngrundstücke.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt
In dem Plangebiet wurde ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde vor Fertigstellung dieses Verfahrens aufgestellt und weist noch die vorherigen Flurstücksnummern aus.
Es ist beabsichtigt für Teilflächen der ehemaligen Sargfabrik Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern in einem Allgemeinen Wohngebiet und für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Gemeinbedarfsflächen zu schaffen. Zusätzlich soll der südöstliche Bereich des Plangebietes, welcher direkt an den Schmelzbach angrenzt, als Fläche für Maßnahmen zur Pflege, zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 5 „Am Schmelzbach“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow in der Sitzung am 05.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Schmelzbach“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und den Anlagen werden in der Zeit
vom 05.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Malchin, 17139 Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags, dienstags, donnerstags und freitags | von 8:30 - 12:00 Uhr |
| dienstags | von 13:30 - 17:30 Uhr |
| donnerstags | von 13:30 - 15:30 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Terminen zur Einsichtnahme möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ im Bau- und Planungsportal MV zum Abruf zur Verfügung stehen. Zudem werden sie auf der Internetseite des Amtes Malchin am Kummerower See, https://www.amt-malchin-am-kummerower-see.de/ in der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ > „Bauleitpläne“ > „In Aufstellung“ sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/5aendbp9malchin veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/5aendbp9malchin oder per Mail an architekt@as-neubrandenburg.de abgeben.
Ferner sind Anregungen und Hinweise auch während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift beim Amt für Bau und Liegenschaften des Amtes Malchin am Kummerower See vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften und Regelwerke werden bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bauleitplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.