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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Stadt Malchin / Amtliche Mitteilungen

Liebe Verantwortliche in den städtischen Vereinen,

die Stadt Malchin stellt für die Arbeit in den gemeinnützigen städtischen Vereinen und Organisationen auch im Jahr 2023 finanzielle Mittel zur Verfügung. Die dafür bereitgestellte Summe beträgt etwa 11.000 €.

Grundlage für die Vergabe der Zuschüsse ist die städtische Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen in den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales sowie Kultur- und Heimatpflege vom 16.12.2020.

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch den Hauptausschuss nach Beratung mit dem Schul- und Sozialausschuss. Voraussetzung ist jedoch ein schriftlicher Antrag, der bis spätestens zum 28.02.2023 einzureichen ist. Die städtische Richtlinie ist auf der Homepage der Stadt Malchin (www.malchin.de) unter „Dienste & Leistungen/ Satzungen“ verfügbar. Die Formblätter sind ebenfalls auf der Homepage abrufbar unter „Dienste & Leistungen/ Formulare“ zu finden. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen

per Post an Stadt Malchin, Am Markt 1, 17139 Malchin oder per E- Mail an meyer@malchin.de zu senden.

Bei Fragen zur Richtlinie oder zum Ausfüllen des Antrages stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Gleiches gilt auch für meine Mitarbeiterin, Frau Meyer.

Manuela Rißer

Erste Stadträtin

Amtsleiterin

Zentrale Dienste und Finanzen