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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 2/2026
Stadt- und Gemeindeleben
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Hinweis zur Schneeräumung

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass bei der Beräumung von Grundstücken der anfallende Schnee auf dem eigenen Grundstück zu verbleiben hat. Das Verschieben oder Ablagern von Schnee auf öffentliche Straßen, Gehwege oder andere Verkehrsflächen ist nicht gestattet, da hierdurch Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen entstehen können.