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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Gebühren und wichtige Änderungen im Pass- und Ausweiswesen

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, die Behörden organisatorisch und finanziell zu entlasten sowie Abläufe im Ausweiswesen zu vereinfachen.

Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die Anpassung der Gebühren für Personalausweise. Aufgrund gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden wurde die Gebühr erhöht, um weiterhin eine kostendeckende Arbeit sicherzustellen. Künftig zahlen Antragstellende ab 24 Jahren 46 Euro für einen Personalausweis. Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 27,60 Euro.

Bürgerinnen und Bürger werden zudem angehalten, Ausweisdokumente frühzeitig zu beantragen. Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis liegt derzeit bei etwa zwei bis drei Wochen, für einen Reisepass bei vier bis sechs Wochen.

Bereits seit dem 1. Januar 2024 sind Kinderreisepässe abgeschafft. Für Kinder werden seitdem – wie für Erwachsene – entweder Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. Damit gibt es nun ein einheitliches Dokumentensystem für alle Altersgruppen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Lichtbildaufnahmen direkt vor Ort angeboten werden können. Für diesen Service fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 6 Euro an.

Die neuen Regelungen sollen zu mehr Transparenz, effizienteren Abläufen und einer langfristigen Sicherung der Servicequalität in den Pass- und Ausweisbehörden beitragen.