Betr.: | Bebauungsplan Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung Gielow hat am 01.12.2022 im Rahmen einer ordentlichen öffentlichen Gemeindevertretersitzung den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow-Ausbau“ gefasst und das damit verbundene Verfahren eingeleitet.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 100 in der Flur 12 der Gemarkung Gielow und ist ca. 5,4 ha groß. Das zukünftige Baugebiet ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der westlichen, nördlichen und südlichen Seite sowie von einer Straße im Osten. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte gekennzeichnet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende Planungsziele verbunden:
Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
Erzeugung CO2-neutraler Energie (Grünstrom)
Nutzung einer sogenannten Konvensionsfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsplanes M-V 2016
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zeistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Gielow, den 09.03.2023
Anlage:
Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches