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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung B-Plan Nr. 12 der Peenestadt Neukalen

Peenestadt Neukalen

Der Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Wohnhaus an der Reeperbahn"

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen hat mit Beschluss vom 02.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ in der Fassung vom Januar 2023 einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht mit Anhängen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 0,15 ha und umfasst die Flurstücke 502/1 (tlw.) und 502/17 (tlw.) der Flur 8 in der Gemarkung Neukalen.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohnhauses.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und mit Umweltbericht mit Anhängen, Stand Januar 2023, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 19.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023

im Rathaus der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag

von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

Donnerstag

von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag

von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Malchin www.malchin.de unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bauleitpläne -> in Aufstellung“ möglich.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

4.

Artenschutzrechtliches Gutachten

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind mit Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich beansprucht ausschließlich die vorhandene anthropogen vorbelastete Fläche.

-

Erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Der Planungsraum liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone.

-

Oberflächengewässer sind weder als stehende noch als fließende Gewässer von der Planung betroffen.

-

Die Peene verläuft südlich in ca. 150 m Entfernung.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima in Neukalen ist das Klima gemäßigt warm.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,5 °C.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Um die Betroffenheit von den nach FFH IV-Arten streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen wurde ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt.

-

Mit der Einhaltung und Umsetzung der dort beschrieben Vermeidungsmaßnahmen insbesondere der VM1 Brutzeitenregelung sind keine erheblichen negativen Folgen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Vorhabenstandort liegt in direkter Nähe zur Verkehrstrasse und der Ortschaft Neukalen.

-

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Vorprägung ist kein hochwertiger Naturraum betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Das Vorhabensgebiet liegt nordöstlich in der Stadt Neukalen und ist über den Warsower Weg erreichbar.

-

Den nördlichen Rahmen bildet eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, welche sich durch einen hohen Erdwall vom Vorhabensgebiet abgrenzt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmale.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Nationale und internationale Schutzgebiete werden nicht berührt.

-

Im Norden grenzt der Planungsraum an das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz, Kummerower See“.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Neukalen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Neukalen, den 22.03.2023

Anlage:

Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches