Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 3. Änderung zum F-Plan (rot)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 16.03.2023 die Vorentwurfsunterlagen der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gielow sowie die Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt im Norden des Gemeindegebietes, östlich der Ortslage Gielow, südlich der Ortslage Gielow-Ausbau, auf der Fläche der ehemaligen Deponie Gielow-Ausbau, auf dem Flurstück 100 der Flur 12 der Gemarkung Gielow.
Ziel ist es, auf dem genannten Flurstück die Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen.
Der Vorentwurf der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Gielow und die Begründung können zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (für die Dauer eines Monats) in der Zeit
vom 17.04.2023 bis einschließlich zum 19.05.2023
während der Dienststunden (Mo., Di., Do. und Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr, Di. von 13:30 bis 17:30 Uhr und Do. von 13:30 bis 15:30 Uhr oder nach telefonischer Absprache) nach §3 Abs. 1 öffentlich im Rathaus Malchin (Am Markt 1, 17139 Malchin, Zimmer 308) sowie auf der Homepage der Stadt Malchin unter folgendem Link, www.malchin.de, unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen / Bauleitpläne > in Aufstellung“ von jedermann eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist der Vorentwurfsunterlagen Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Während dieser Auslegung können Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Quelle: www.gaia-mv.de
Gielow, 23.03.2023