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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Das Amt für Zentrale Dienste und Finanzen informiert:

Nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Stadt Malchin sowie die Gemeinden des Amtes Malchin am Kummerower See zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.

Über die Spenden ist jährlich ein Spendenbericht bzw. eine Übersicht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwednungen und die Zuwendungszwecke ersichtlich sind.

Im Jahr 2023 sind für die Stadt Malchin 4.065,72 € eingegangen, für die Seegemeinde Kummerow Sachzuwendungen in Höhe von 2.290,34 €, für die Gemeinde Basedow 10.579,06 €, die sich aus 10.000,00 € Geldzuwendungen und 579,06 € Sachzuwendungen zusammensetzen und für die Gemeinde Gielow in Höhe von 6.078,67 €, die sich aus 5.180,00 € Geldzuwendungen und 898,67 € Sachzuwendungen zusammensetzen.

Nachträglich werden für das Jahr 2022 für die Stadt Malchin 190,00 €, für die Seegemeinde Kummerow 12.550,00 €, für die Peenestadt Neukalen Sachspenden in Höhe von 3.989,39 € und für die Gemeinde Gielow Sachspenden in Höhe von 234,93 € bekannt gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Einsicht in den Spendenbericht 2023 und den Nachtrag 2022 genommen werden kann.

Diese liegen während der Sprechzeiten in der Stadtkasse, Rathaus der Stadt Malchin, Am Markt 1 aus.