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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über das Nutzungsende von Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Malchin

1.

Für nachfolgend aufgeführte Wahlgrabstätte im Komplex 6d des städtischen Friedhofes Malchin sind die 25- bzw. 30- jährigen Nutzungszeiten (gemäß §17 der seinerzeit geltenden Friedhofsordnung vom 01.06.1992) abgelaufen.

2.

Die Grabstätte des unter 1. genannten Verstorbenen sind gemäß §16 Abs. 5, §19 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Malchin vom 22.02.2011 durch die Berechtigten spätestens

bis zum 30.06.2024 zu beräumen.

Das Beräumen der Grabstätte beinhaltet die Entfernung des Grabmals und dessen Fundament, die Bepflanzung sowie der Grabeinfassung.

3.

Rückfragen sind bezüglich dieser Bekanntmachung an die folgende Adresse zu richten:

Stadt Malchin

Friedhofsverwaltung

Scheunenstraße 12b

17139 Malchin

Telefon: 03994 / 223539

Axel Müller
Bürgermeister der Stadt Malchin