| 1. | Für nachfolgend aufgeführte Wahlgrabstätte im Komplex 6d des städtischen Friedhofes Malchin sind die 25- bzw. 30- jährigen Nutzungszeiten (gemäß §17 der seinerzeit geltenden Friedhofsordnung vom 01.06.1992) abgelaufen. |
| 2. | Die Grabstätte des unter 1. genannten Verstorbenen sind gemäß §16 Abs. 5, §19 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Malchin vom 22.02.2011 durch die Berechtigten spätestens |
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| bis zum 30.06.2024 zu beräumen. |
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| Das Beräumen der Grabstätte beinhaltet die Entfernung des Grabmals und dessen Fundament, die Bepflanzung sowie der Grabeinfassung. |
| 3. | Rückfragen sind bezüglich dieser Bekanntmachung an die folgende Adresse zu richten: |
Stadt Malchin
Friedhofsverwaltung
Scheunenstraße 12b
17139 Malchin
Telefon: 03994 / 223539