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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Peenestadt Neukalen

Bekanntmachung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen hat in der öffentlichen Sitzung am 10.10.2024 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 25.02.2025, Aktenzeichen 239/2025-502, wurde die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Auflage und Hinweisen genehmigt. Die Auflage wurde erfüllt und die Hinweise wurden beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Amtlichen Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Penestadt Neukalen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen wirksam.

Jedermann kann die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen und die Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Malchin, 17139 Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308 während folgender Dienst- und Öffnungszeitenzeiten:

Montag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

Dienstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr,

Donnerstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,

einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung einschließlich des Umweltberichts werden zusätzlich auf der Homepage des Amtes Malchin am Kummerower See eingestellt und können unter https://www.amt-malchin-am-kummerower-see.de/seite/567903/rechtskr%C3%A4ftig.html eingesehen werden..

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

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eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung, der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschiften,

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nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlages

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Peenestadt Neukalen geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 Abs. 1 BauGB darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften der § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigefügt wird.

Gem. § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder auf Grund derselben erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Ein Verstoß ist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergeben soll, gegenüber der Peenestadt Neukalen geltend zu machen.

Anlage zur Bekanntmachung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen