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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zum Abschluss des Vertrags

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Malchin am Kummerower See zum Umgang mit Fundtieren

lt. Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren - VV Fundtiere vom 02. Juli 2020 (VV Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 7833 - 5)

Der Amtsvorsteher des Amtes Malchin am Kummerower See, Herr André Ebeling,

(Bezeichung der Behörde/ des Amtes)

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:

Amt Malchin am Kummerower See, Ordnungsamt, Am Markt 1, 17139 Malchin

Mo.: 8.30 - 12.00 Uhr, Di.: 8.30 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr, Mi.: geschlossen, Do.: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr

(Behörde/ Amt mit Öffnungszeiten)

Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stellen schriftlich zu erstatten:

Tierschutzverein Demmin & Umgebung e. V.,

Katzenhaus Neukalen, Ziegelei 12, 17154 Neukalen

Telefon 039956 299333, Mobil 0152 52101773, E-Mail tsv.dm.katzenhaus@gmail.com

Öffnungszeiten: Mo-So von 13.00-15.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

(Beauftragte Stelle/ Erreichbarkeit)

Das Tier ist bei folgenden beauftragten Stellen abzuliefern:

(Hunde und Kleintiere)

Tierschutzverein Demmin & Umgebung e. V., Randow 15, 17109 Demmin

(Katzen)

Katzenhaus Neukalen, Ziegelei 12, 17154 Neukalen

(Bezeichnung der beauftragten Stelle)

Hinweise:

Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.