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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 8/2025
Amtliche Mitteilungen
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Information zur korrekten Hundehaltung in unserem Amtsbereich

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns über alle verantwortungsbewussten Hundebesitzer in unserem Amt.

Um ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander von Mensch und Tier zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Regeln zur Hundehaltung zu beachten:

1.

Anleinpflicht

In öffentlichen Bereichen, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Parks, sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten – von Passanten über andere Tiere bis hin zu Ihrem eigenen Hund.

2.

Anmeldung Ihres Hundes

Jeder Hund muss in unserer Gemeinde angemeldet werden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.amt-malchin-am-kummerower-see.de/ Dienste & Leistungen.

Bitte reichen Sie das Formular vollständig ausgefüllt im Amt Zentrale Dienste und Finanzen ein. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.

3.

Entsorgung von Hundekot

Hundekot ist unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nutzen Sie dafür bitte die aufgestellten Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter oder bringen Sie eigene Beutel mit. Die Beseitigung von Hundekot ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Rücksicht gegenüber anderen Mitbürgern – insbesondere Kindern und älteren Menschen.

4.

Rücksichtnahme und Verantwortung

Denken Sie daran: Als Hundehalter tragen Sie die Verantwortung für das Verhalten Ihres Tieres. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen, Radfahrer, Jogger und andere Hundehalter. So tragen Sie aktiv zu einem harmonischen Zusammenleben bei.

5.

Aufsichtspflicht

Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen.

Wer Hunde hält oder führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht eigenständig und ohne Führungsperson verlassen können.

Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Wohnanschrift der Hundehalterin oder des Hundehalters oder eine gültige Steuermarke tragen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!