Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereischeinprüfungsverordnung-FschPrVO M-V) vom 11. August 2005 (GVBOL. M-V S. 416), zuletzt geändert am 15. April 2020 (GVOBl. M-V S.202), wird bekannt gemacht, dass am
Sonntag, den 05. Juli 2026, um 15:30 Uhr
im Anglerheim Neukalen, Wilhelm-Piek-Straße 20 in 17154 Neukalen
die nächste Fischereischeinprüfung durchgeführt wird.
Ausnahmen: Für lesebehinderte Prüfungsteilnehmer (LRS) – Nachweis erforderlich – oder Prüfungsteilnehmer die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, wird ein gesonderter Prüfungstermin festgelegt.
Ein entsprechender Lehrgang wird durch das Team Bodden-Angeln am 04. und 05.07.2026 in den Räumlichkeiten des Anglerheimes angeboten. Anmeldungen können unter www.bodden-angeln.de erfolgen. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Die Anmeldung kann bis 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen.
Die Prüfung ist ausschließlich für die Kursteilnehmer vorgesehen.
Eine separate Prüfungsanmeldung beim Amt Malchin am Kummerower See ist entbehrlich und es wird gebeten davon abzusehen.
Für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und die Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO) werden Verwaltungsgebühren in Höhe von
15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und
25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.