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Malchiner Generalanzeiger
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Information zur Straßenreinigung in der Stadt Malchin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aus sicherheitstechnischen Gründen, die sich aus der STVO und den Regelungen der DGUV ergeben, kann die städtische Kehrmaschine bestimmte Straßenabschnitte im Stadtgebiet künftig nicht mehr befahren. Eine regelmäßige maschinelle Straßenreinigung ist dort daher nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund werden die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer rückwirkend zum 01.01.2026 von den entsprechenden Straßenreinigungsgebühren befreit.

Folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte betrifft dies:

  • Scheunenstraße
  • Dr.-Wilhelm-Arnold-Straße
  • Am Kronbrink
  • An der Ostpeene
  • Am Kanal
  • Zachow
  • Lindenstraße
  • Strietfeld über Wolfsteig
  • Unkel-Bräsig-Straße
  • An der Bleiche
  • Fabrikstraße

Wichtig: Es handelt sich in den meisten Fällen nur um ganz bestimmte Abschnitte in den o.g. Straßen.

Die Jahresabgabenbescheide werden entsprechend angepasst. Die sich daraus ergebenden Guthaben sind in der Regel geringfügig.

Die Beträge werden vielmehr mit der nächsten Fälligkeit der Abgaben, in der Regel zum 15.08.2026, verrechnet.

Sollten Sie eine Auszahlung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte!

Auch bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung.

Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem jeweiligen Abgabenbescheid.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.