In der Grünen Stadt Marlow ist die Stelle
alsbald nach der Wahl neu zu besetzen. Der bisherige Amtsinhaber wird sich nicht zur Wiederwahl stellen.
Die Stadt Marlow ist eine amtsfreie Gemeinde mit ca. 4.700 Einwohnern im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen. Das Stadtgebiet gliedert sich in 26 Ortsteile.
Die Wahl findet am 11. Mai 2025 statt. Eine etwaig notwendige Stichwahl findet am 25. Mai 2025 statt.
Die Wahlzeit beträgt 7 Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, zielstrebige und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit Erfahrungen in der Kommunalpolitik, die Verwaltungskenntnisse besitzt und in der Lage ist, die Verwaltung zu leiten, sie bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen und die weitere Entwicklung der Stadt Marlow zu fördern.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzutreten.
Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des § 66 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) sowie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt sein.
Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages gemäß § 62 LKWG M-V
bis zum 25. Februar 2025 bis 16:00 Uhr
notwendig.
Den Wahlvorschlag zur Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister richten Sie mit den dazugehörigen Unterlagen bitte unter dem Kennwort
„Bürgermeisterwahl 2025“
| an die | Stadt Marlow |
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| Gemeindewahlleitung |
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| Am Markt 1 |
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| 18337 Marlow |