Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 701 K 72/22 — Stralsund, 05.09.2023
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Donnerstag, 02.11.2023 | 09:00 Uhr | Sitzungssaal G 105 | Amtsgericht Stralsund, Außenstelle Justizzentrum, Frankendamm 17,18439 Stralsund |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Marlow Blatt 1793:
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 |
| Schulenberg | Flur 11 Flurstück 155 | Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Kurze Straße 3 | 9.310 |
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Mit einem unsanierten Gutshaus (BJ vor 1900, steht unter Denkmalschutz; erhebliche Schäden an Rohbau- und Ausbausubstanz; zweigeschossiger, achtachsiger Ziegelbau mit Keller bis ca. 2,63 m Innenhöhe - Gewölbedecke, massiv; Befall mit tierischen und pflanzlichen Holzschädlingen) nebst Anbau (BJ vor 1900, ruinös) und nebst Nebengelass (teilweise ruinös und fremdgenutzt) bebautes Grundstück (stark verwildert und teilweise nicht zugänglich) in 18337 Marlow Ortsteil Schulenberg, Kurze Straße 3;
| Verkehrswert: | 26.500,00 € |
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht derVersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Beglaubigt
Diese Terminbestimmung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 14.09.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Marlow-Kurier", erfolgt mit Datum vom 17.10.2023. Weiterhin erfolgte der Aushang an der Amtlichen Bekanntmachungstafel mit Datum vom 14.09.2023.