Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
ich, als Stadtpräsidentin, möchte die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Marlow vom 25.09.2024 in unserem Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, mit dem Kurztitel veröffentlichen.
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzungen sind für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt sowohl in der Stadtverwaltung als auch auf der Homepage der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de - Bürgerinformationssystem - nach Billigung der Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung, einsehbar. In der Folge können Sie diesen Sitzungsniederschriften den vollständigen Beschlusstext entnehmen.
Die gefassten Beschlüsse in dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 25.09.2024 habe ich Ihnen nachfolgend aufgeführt:
| - | Benennung eines Schaubeauftragten der Stadt Marlow im Wasser- und Bodenverband "Recknitz-Boddenkette" |
| - | Einleitung eines Vergabeverfahrens |
| Leistung: Gasliefervertrag Stadt Marlow vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 |
| Art der Leistung: Lieferleistung |
| - | Einleitung eines Vergabeverfahrens |
| Leistung: Stromliefervertrag Stadt Marlow vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 |
| Art der Leistung: Lieferleistung |
| - | Einleitung eines Vergabeverfahrens |
| Vorhaben / Maßnahme: Abbruch des ehemaligen Heizhauses im Ortsteil Gresenhorst |
| Art der Leistung: Bauleistungen |
| - | Partnerschaft für Demokratie - Recknitz-Trebeltal-Gemeinden |
| hier: Antragstellung für 2025 |
| - | Schülerkapazität an der Grundschule Marlower Loris |
| - | Annahme von Spenden |
| - | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der ASB Küstenkinder gGmbH verbunden mit einem Gebäudeverkauf |
Die gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzungen werden jeweils zum Sitzungsbeginn der darauffolgenden Stadtvertretersitzung durch die Stadtpräsidentin öffentlich bekannt gemacht. Diese Alternative wurde gewählt, da nach der Schließung des nicht öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung, in deren Anschluss diese öffentliche Bekanntmachung ebenfalls möglich wäre, im Regelfall keine Einwohner mehr anwesend sind.
Die Öffentlichkeit dieser gefassten Beschlüsse wird so hergestellt, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird und insoweit beispielsweise die Vergabesummen und personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Stadtpräsidentin, wie bekannt, nicht benannt werden.