Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Deutsche Staatsangehörige können unabhängig von ihrem Alter - weiterhin wie gewohnt mehrjährige gültige Reisepässe oder Personalausweises beantragen. Innerhalb der EU sind auch Personalausweise als Reisedokument anerkannt und daher sowohl für Erwachsene als auch für Kinder für Reisen innerhalb der EU ausreichend. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass).