Die Jagdgenossenschaft Marlow verpachtet die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes mit Wirkung vom 01.04.2024 an jagdpachtfähige Personen, deren Hauptwohnsitz sich nicht weiter als 50 Kilometer vom Jagdbezirk entfernt befindet, für die Dauer von 12 Jahren.
Der Jagdpächter ist zum Ersatz von Wildschäden verpflichtet.
Die bejagbare Fläche beträgt rund 1.200 Hektar.
Interessensbekundungen sind in schriftlicher Form im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Inhalt des Gebotes umfasst mindestens:
vollständige Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
Kopie des Personalausweises
Pachtpreis in Euro/Hektar (€/ha netto ohne Mwst.)
Kopie des Jagdscheines zum Nachweis der Pachtfähigkeit
Unterschrift
Das Gebot ist bis zum 31.12.2023 beim Vorsteher der Jagdgenossenschaft Marlow
Fritz Sengbusch
Immenhof 1
18337 Marlow
einzureichen.
Es besteht keine Bindung an das Höchstgebot sowie Gewähr auf Zuschlagserteilung.
Diese Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 08.11.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, erfolgt mit Datum vom 21.11.2023.