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Marlow-Kurier
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes zum Bundesmeldegesetz

Ihre Rechte – Widerspruchsmöglichkeiten

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Meldebehörden bestimmte personenbezogene Daten aus dem Melderegister an Dritte übermitteln – zum Beispiel an:

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (z.B. vor Wahlen)
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaften
  • Alters- und Ehejubiläen
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Sie als Bürger/-in können der Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen widersprechen, indem Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre einreichen. Diese Widersprüche müssen nicht begründet werden und können mit dem folgendem Formular schriftlich erfolgen oder Sie besuchen uns im Einwohnermeldeamt.

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Frau Neugebauer, Haus 1 – Zimmer 1

Tel.: 038221 410 14, E-Mail: k.neugebauer@stadtmarlow.de