Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Meldebehörden bestimmte personenbezogene Daten aus dem Melderegister an Dritte übermitteln – zum Beispiel an:
Sie als Bürger/-in können der Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen widersprechen, indem Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre einreichen. Diese Widersprüche müssen nicht begründet werden und können mit dem folgendem Formular schriftlich erfolgen oder Sie besuchen uns im Einwohnermeldeamt.
Frau Neugebauer, Haus 1 – Zimmer 1
Tel.: 038221 410 14, E-Mail: k.neugebauer@stadtmarlow.de