Stadt Marlow,
Der Bürgermeister,
Am Markt 1,
18337 Marlow
Betreff: | 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Chausseestraße" in Tressentin |
| hier: | Inkraftsetzung |
Die Stadtvertretung Marlow hat am 08.10.2025 die 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Chausseestraße" beschlossen und die zugehörige Begründung gebilligt.
Die Satzungsänderung betrifft die Zulassung der Wohnnutzung für das ehem. Melkhaus in Tressentin östlich der Chausseestraße sowie die Streichung von Festlegungen über die Bauhöhe, die Dachform, die Dachneigung und die Firstrichtung für den Bereich westlich der Chausseestraße. Der satzungsändernde Beschluss wird hiermit gem. § 34 (6) i.V.m. 10 (3) BauGB bekannt gemacht.
Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Chausseestraße" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die rechtskräftige Satzung nebst Begründung ab diesem Tag im Rathaus Marlow, 18337 Marlow, Am Markt 1, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Marlow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.
Marlow, den 06.11.2025
Vermerk:
Diese Öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.11.2025, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 06.11.2025.