Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
ich, als Stadtpräsidentin, möchte die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Marlow vom 04.12.2024 in unserem Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, mit dem Kurztitel veröffentlichen.
Hinweis:
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzungen sind für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt sowohl in der Stadtverwaltung als auch auf der Homepage der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de - Bürgerinformationssystem - nach Billigung der Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung, einsehbar. In der Folge können Sie diesen Sitzungsniederschriften den vollständigen Beschlusstext entnehmen.
Die gefassten Beschlüsse in dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 04.12.2024 habe ich Ihnen nachfolgend aufgeführt:
| - | Hundesteuersatzung der Stadt Marlow |
| - | Anlagerichtlinie der Stadt Marlow |
| - | Hebesatzsatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2025 |
| - | Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2025 |
| - | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marlow für den Bereich Feuerwehr Bartelshagen I |
|
| hier: Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss |
| - | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marlow für den Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee |
|
| hier: Aufstellungsbeschluss |
| - | Benennung einer/eines stellvertretenden Delegierten in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e. V. |
| - | Festsetzung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Marlow im Jahr 2025 |
Die gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzungen werden jeweils zum Sitzungsbeginn der darauffolgenden Stadtvertretersitzung durch die Stadtpräsidentin öffentlich bekannt gemacht. Diese Alternative wurde gewählt, da nach der Schließung des nicht öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung, in deren Anschluss diese öffentliche Bekanntmachung ebenfalls möglich wäre, im Regelfall keine Einwohner mehr anwesend sind.
Die Öffentlichkeit dieser gefassten Beschlüsse wird so hergestellt, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird und insoweit beispielsweise die Vergabesummen und personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Stadtpräsidentin, wie bekannt, nicht benannt werden.