Mit der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden die bisherigen Hebesätze ungültig. Deshalb wurde in der Stadtvertretersitzung am 04.12.2024 eine Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen.
Diese steht auf der Internetseite der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de für jedermann Einsichtnahme zur Verfügung.
Mit der Hebesatzsatzung wird für die Berechnung der Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 ein Hebesatz in Höhe von 360 % festgesetzt.
| Steuerart | Hebesatz 2024 | Steueraufkommen 2024 | aufkommens-neutraler Hebesatz 2025 (Stand 05.11.2024) | gültiger Hebesatz ab 2025 |
| Grundsteuer A (für land- und forstwirt-schaftliches Vermögen) | 380 % | 139.000,00 EUR | 342 % | 360 % |
| Grundsteuer B (Grundvermögen) | 380 % | 428.000,00 EUR | 345 % | 360 % |
Mit der Grundsteuerreform musste jeder Eigentümer eine Feststellungerklärung für sein Eigentum beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten (zuständiges Finanzamt) abgeben. Danach erfolgte die Bewertung der Grundstücke und jeder Eigentümer hat einen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Ribnitz-Damgarten erhalten.
Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Marlow in Höhe von 360 % multipliziert und per Bescheid im Januar 2025 erhoben.
Wer schon jetzt wissen möchte, wieviel Grundsteuer für 2025 zu zahlen ist, der multipliziert seinen Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten mit 360 % (oder 3,6).
Ich bitte zu beachten, dass die Grundsteuerreform vollzogen wurde, da die bisherige Einheitsbewertung lt. Beschluss des Verfassungsgerichtes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen hatte.
Bereits mit Abgabe der Erklärung beim Finanzamt musste jeder Eigentümer die Ertragsmesszahl (für die Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliches Vermögen) bzw. den Bodenrichtwert (für Grundsteuer B - Grundvermögen) angeben.
Die Bewertung u.a. nach den tatsächlichen Bodenwerten soll die Höhe der Grundsteuer gerechter machen.
Mit der Festsetzung des Hebesatzes der Stadt Marlow von 360 % liegt dieser deutlich unter dem Hebesatz der letzten Jahre.
Ich bitte zu beachten, dass es somit trotz des geringeren Hebesatzes zur Erhöhung der Grundsteuer kommen kann. Dann liegt es aber tatsächlich am Wert Ihres Grundstückes.
Informativ möchte ich darauf hinweisen, dass der Gewerbesteuerhebesatz unverändert mit 330 % festgesetzt wurde.