In der Stadtvertretersitzung am 04.12.2024 wurde die Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Diese steht auf der Internetseite der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de für jedermann Einsichtnahme zur Verfügung.
Mit der Neufassung der Hundesteuersatzung werden die Steuersätze nicht geändert.
Vielmehr wurde die Gültigkeit der Hundesteuermarke von bislang 2 Jahren nunmehr für die Dauer der Steuerpflicht verlängert. Die ausgegebenen Steuermarken 2022/2023 behalten somit weiter ihre Gültigkeit bis zum Ende der Steuerpflicht.
Jeder Hundebesitzer/Steuerpflichtige hat nunmehr auch die Möglichkeit, die Fälligkeit der Hundesteuer als Jahresbetrag zum 01.07. des jeweiligen Jahres zu beantragen.
Weitere Änderungen betreffen lediglich die genderkonforme Formulierung und Anpassung der Rechtgrundlagen.