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Marlow-Kurier
Ausgabe 12/2025
Allgemeines aus der Stadtverwaltung
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Winterdienst in Marlow – Gemeinsam für sichere Wege

Der Winter bringt jedes Jahr besondere Anforderungen mit sich. Damit alle Einwohner/innen sicher unterwegs sind, informiert die Stadtverwaltung über die wichtigsten Regeln zum Räumen und Streuen. Im Mittelpunkt steht ein gutes, verlässliches Miteinander – ohne erhobenen Zeigefinger, sondern mit Blick auf gegenseitige Unterstützung.

Zur Info – Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Marlow

www.tinyurl.com/winterdienst-marlow

Wer übernimmt welche Aufgaben?

Stadt Marlow:

Die Stadt sorgt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen und hat dafür ein erfahrenes Fachunternehmen beauftragt. Vorrang haben – wie gewohnt – die Strecken mit Busverkehr, damit der öffentliche Nahverkehr zuverlässig genutzt werden kann.

Straßenmeistereien:

Für Landes- und Kreisstraßen sind weiterhin die jeweiligen Straßenmeistereien verantwortlich.

Anlieger/innen:

Für Gehwege und einige direkt an Grundstücke angrenzende Flächen sieht die Straßenreinigungssatzung eine Beteiligung der Anlieger/innen vor (§§ 4 und 5). Da diese Bereiche unmittelbar vor den Grundstücken liegen, können sie meist besonders schnell und flexibel gesichert werden – ein Vorteil für alle, die dort unterwegs sind.

Was ist zu tun?

Schnee räumen

  • Gehwege in angemessener Breite freihalten
  • Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein ca. 1,25 m breiter Streifen der Fahrbahn als Gehwe (§ 4 Abs. 2)

Bei Glätte streuen

  • Sofort mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 5)
  • Auftaumittel und Salz sollen nicht verwendet werden, um Umwelt und Straßenbeläge zu schützen

Schnee ablagern

Schnee bitte nicht auf die Straße zurückschieben (§ 5 Abs. 2), sondern möglichst am fahrbahnfernen Rand des Gehwegs lagern (§ 5 Abs. 1 Nr. 6). So bleiben Verkehrswege frei und sicher.

Wann ist zu räumen und zu streuen?

  • Schneefall zwischen 8 und 20 Uhr: zeitnah räumen
  • Schneefall nach 20 Uhr: bis 8 Uhr des Folgetages räumen
  • Glätte: jederzeit unverzüglich streuen

Diese Zeiten dienen einer fairen, gut handhabbaren Orientierung und berücksichtigen übliche Tagesabläufe.

Warum ist das wichtig?

Sichere Wege schützen ältere Menschen, Kinder, Besucher/innen – und letztlich uns alle. Die Satzung schafft klare, verständliche Regeln. Auch wenn Verstöße geahndet werden können (§ 8), steht für uns vor allem eines im Vordergrund: Unfälle vermeiden und gemeinsam Verantwortung tragen.

Praktische Hinweise

  • Streumittel rechtzeitig bevorraten
  • Rinnen und Einläufe freihalten, damit Schmelzwasser gut abfließen kann (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
  • Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen oder Haustüren im Blick behalten
  • Wer gesundheitlich oder zeitlich eingeschränkt ist, kann selbstverständlich Dritte mit diesen Aufgaben beauftragen (§ 2 Abs. 5)

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Marlow gut und sicher durch die Wintermonate kommt. Die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Marlow.

Und wer weiß – vielleicht dürfen wir uns in diesem Jahr sogar über weiße Weihnachten freuen. Und falls es doch einmal weniger zu räumen gibt, sind sicher viele Einwohner/innen dankbar über die entspanntere Winterzeit. Wir werden sehen, was der Winter für uns bereithält.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Herr Sobjetzki, Haus 1 – Zimmer9

Telefon: 038221 410 19, E-Mail: h.sobjetzki@stadtmarlow.de