Übersichtsplan
Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule ” OT Gresenhorst |
| Hier: | Bekanntmachung der Satzung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) in der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung |
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage Gresenhorst und wird wie folgt begrenzt:
| im Norden: | durch die Gemeindestraße „An der Schule“ |
| im Westen: | durch die Wohnbebauung südlich der Straße „An der Schule“ und durch gärtnerisch genutzte Flächen der Wohnbebauung östlich der Sanitzer Straße |
| im Süden: | durch landwirtschaftliche Nutzfläche |
| im Osten: | durch das Gelände der Kindertagesstätte |
Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 25.10.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule“ OT Gresenhorst, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung der baulichen Anlagen, als Satzung beschlossen.
Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die in Kraft getretene Satzung ist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Internetseite https://www.stadtmarlow.de sowie im zentralen Internetportal des Landes unter https://bplan.geodaten-mv.de einsehbar.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind, sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Marlow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Marlow, den 20.11.2023
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 19.12.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 20.11.2023.