Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) für das Haushaltsjahr 2021 |
| Hier: | Bekanntgabe des Beschlusses nach § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 06.12.2023 dem Bürgermeister nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gemäß § 60 Abs. 6 Satz 1 KV M-V öffentlich bekannt gemacht.
Marlow, d. 07.12.2023
gez. Anja Gabriel | (Siegel) |
1. Stellv. des Bürgermeisters | |
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 07.12.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, erfolgt mit Datum vom 19.12.2023.