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Marlow-Kurier
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Marlow

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0034-23

Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V. m. § 47 Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Marlow vom 06.12.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite ohne Umschuldung wird festgesetzt auf  — 0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  — 778.433 EUR

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 33,827 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung

1.

Echte Deckungsfähigkeit gemäß § 14 GemHVO-Doppik M-V

a.

Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

b.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt dies auch für hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

c.

Aufwendungen für Wertberichtigungen werden nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik für gegenseitig Deckungsfähig erklärt.

d.

Die nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik bestimmte gegenseitige Deckungsfähigkeit von allen weiteren Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes wird individuell sinn- und zweckmäßig in den Sachbereichen bestimmt. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen.

e.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen für Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt. Soweit die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Ansatz der korrespondierenden Aufwendung.

f.

Zweckgebundene laufende Aufwendungen und Erträge werden für übertragbar erklärt. Dies gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend.

2.

Unechte Deckung gem. § 13 GemHVO-Doppik

Zweckgebundene Mehrerträge dürfen für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden. Dies gilt entsprechend für Einzahlungen und daraus zu leistenden Auszahlungen.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Ausgefertigt:

Marlow, den 07.12.2023

gez. Norbert Schöler

(Siegel)

Bürgermeister
Vermerk:

Die Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2024 vom 07.12.2023 wurde gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der Rechtsaufsichtbehörde beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring 67 in 18437 Stralsund mit Schreiben vom 07.12.2023 vorgelegt.

Die Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2024 vom 07.12.2023 mit ihren Anlagen liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.12.2023 bis 21.12.2023 in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 10, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung, nicht mehr geltend gemacht werden können.

gez. Norbert Schöler
Bürgermeister

Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 07.12.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, erfolgt mit Datum vom 19.12.2023.