Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Marlow zur nächsten Mitgliederversammlung am 25.01.2024 um 18:00 Uhr in den Sitzungssaal des Marlower Rathauses ein.
Der Jagdgenossenschaft Marlow gehören die Eigentümer der Grundflächen in den Gemarkungen Marlow und Alt Guthendorf, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Genossenschaftsversammlung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
| 4. | Auswertung der eingereichten Jagdpachtangebote |
| 5. | Festsetzung der Jagdpacht / Hektar ab dem Jagdjahr 2024 |
| 5. | Vergabe der Jagdpacht für den Zeitraum 01.04.2024 - 31.03.2036 |
| 6. | Befreiung der Mitglieder des Jagdvorstandes von den Beschränkungen gemäß § 181 BGB |
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Beschlüsse können unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen und der vertretenen Fläche gefasst werden.
In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Eine Bevollmächtigung muss auch vorliegen, wenn nicht alle Miteigentümer eines Flurstückes an der Versammlung teilnehmen.
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 06.12.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, erfolgt mit Datum vom 19.12.2023.