Die Stadtpräsidentin informiert
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wie bereits im „Marlow-Kurier“ vom 19.10.2001 mitgeteilt, möchte ich als Stadtpräsidentin die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Marlow vom 08.02.2023 in unserem Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, mit dem Kurztitel veröffentlichen.
Hinweis:
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzungen sind für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt sowohl in der Stadtverwaltung als auch auf der Homepage der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de - Bürgerinformationssystem (neu ab diesem Jahr) - nach Billigung der Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung, einsehbar. In der Folge können Sie diesen Sitzungsniederschriften den vollständigen Beschlusstext entnehmen.
Die gefassten Beschlüsse in dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 08.02.2023 habe ich Ihnen nachfolgend aufgeführt:
Billigung der Sitzungsniederschrift über die vorangegangene Sitzung der Stadtvertretung vom 14.12.2022
Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2023, Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
1. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Vogelpark", hier: Bestätigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Solarpark Brunstorf", hier: Bestätigung des Entwurfes für die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Erschließung des Wohngebietes "An der Schule" im OT Gresenhorst (Bebauungsplan Nr. 27), hier: Entscheidung über die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen im Rahmen der Erschließung
Erweiterung des Spielplatzes am Gresenhus im OT Gresenhorst, hier: Grundsatzbeschluss
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Bartelshagen I, hier: Änderung des Grundsatzbeschlusses bzgl. des Standortes
Die gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzungen werden jeweils zum Sitzungsbeginn der darauffolgenden Stadtvertretersitzung durch die Stadtpräsidentin öffentlich bekannt gemacht. Diese Alternative wurde gewählt, da nach der Schließung des nicht öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung, in deren Anschluss diese öffentliche Bekanntmachung ebenfalls möglich wäre, im Regelfall keine Einwohner mehr anwesend sind.
Die Öffentlichkeit dieser gefassten Beschlüsse wird so hergestellt, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird und insoweit beispielsweise die Vergabesummen und personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Stadtpräsidentin, wie bekannt, nicht benannt werden.