Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
| Betreff: | Bebauungsplan Nr. 28/1 für den ersten Teilabschnitt des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee in Verbindung mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow |
| Hier: | frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Marlow zu ändern. Nördlich des Wohngebietes „Gallbrook“, zwischen der Carl-Kossow-Straße im Westen und der Sülzer Chaussee im Osten soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet anstelle einer gemischten Baufläche dargestellt werden.
Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 28/1 für den ersten Teilabschnitt des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee aufgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Möglichkeiten und Grenzen der gewerblichen Entwicklung in Anbetracht der umliegenden Wohnbebauung aufgezeigt werden.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Hierzu findet
am 25.02.2025 um 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Marlow, Rathaussaal, Am Markt 1 in 18337 Marlow
eine öffentliche Einwohnerversammlung statt.
Dabei werden die Planungsziele der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 28/1 erläutert. Den Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Marlow, 10.02.2025
Vermerk:
Diese Öffentliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 18.02.2025, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 10.02.2025.