Das Land Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63b, 18439 Stralsund, gibt bekannt, dass für die Straßenbaumaßnahme
die Unterlagen zur Einsicht ausliegen. Es ist geplant auf ein formelles Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 45 StrWG M-V zu verzichten.
Bei der durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um den Neubau des Radweges an der L 18. Diese ist von unwesentlicher Bedeutung im Sinne des § 45 StrWG M-V,
| a) | wenn öffentlich-rechtliche Beziehungen nicht zu regeln sind oder |
| b) | wenn die erforderliche öffentlich-rechtliche Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zustimmung erteilt ist oder |
| c) | in den Fällen des § 48 Abs. 4 und § 68 StrWG M-V. |
Die Bauunterlagen liegen vom 03.04.2023. bis 05.05.2023 im
Straßenbauamt Stralsund, Greifswalder Chaussee 63 b, 18439 Stralsund
während der Dienstzeiten
| Montag bis Donnerstag | 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03831/274-0
und im
Stadt Marlow, Am Markt 1, 18337 Marlow
Zimmer 8a
während der Dienstzeiten
| Montag - Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Zusätzlich Dienstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 - 16:00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 038221 410-0
zur Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis zum 19.05.2023 beim Straßenbauamt Stralsund oder in der Stadt Marlow Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang oder das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Im Auftrag
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 20.03.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, erfolgt mit Datum vom 28.03.2023.