Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“ |
| Hier: | Bekanntmachung über die Aufstellung im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB |
Die Stadtvertretung Marlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06. April 2022 beschlossen, für den mit Ablauf des 15. April 2009 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr.2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB eine I. Ergänzung aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 210 tlws. und 375/1 tlws. der Flur 1 der Gemarkung Marlow sowie 3/4, 3/5, 3/6, 3/7 tlws., 5/5, 6/3, 6/5, 7/1 tlws., 17/2, 17/3, 19/3, 19/4, 20/3, 20/4, 21/3, 21/4, 22/2, 22/4, 23/1, 25/3, 26/3, 26/4, 29/4, 29/5 tlws., 29/6, 252/1 tlws., 252/2, 252/3, 252/5, 252/7 und 252/8 der Flur 2 der Gemarkung Marlow.
Das Plangebiet wird begrenzt:
| im Norden | durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Feriendorf“ der Stadt Marlow an der Landesstraße L181 |
| im Osten | durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße L181 und landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| im Süden | durch das Gelände des Vogelparks Marlow |
| im Westen | durch das Gelände des Vogelparks Marlow und den zugehörigen Parkplatz |
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung des Vogelparks Marlow unter teilweiser Ausnutzung von unbebauten Flächen des angrenzenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.3 „Feriendorf“
Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 4a Absatz 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss zur Aufstellung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB)
Marlow, 20.03.2023
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 20.03.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 28.03.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 20.03.2023.