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Marlow-Kurier
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Marlow

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung Nr. I/10-0009-23

Betreff:

I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“

Hier:

Bekanntmachung über die Aufstellung im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

Die Stadtvertretung Marlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06. April 2022 beschlossen, für den mit Ablauf des 15. April 2009 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr.2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB eine I. Ergänzung aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 210 tlws. und 375/1 tlws. der Flur 1 der Gemarkung Marlow sowie 3/4, 3/5, 3/6, 3/7 tlws., 5/5, 6/3, 6/5, 7/1 tlws., 17/2, 17/3, 19/3, 19/4, 20/3, 20/4, 21/3, 21/4, 22/2, 22/4, 23/1, 25/3, 26/3, 26/4, 29/4, 29/5 tlws., 29/6, 252/1 tlws., 252/2, 252/3, 252/5, 252/7 und 252/8 der Flur 2 der Gemarkung Marlow.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden

durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Feriendorf“ der Stadt Marlow an der Landesstraße L181

im Osten

durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße L181 und landwirtschaftlich genutzte Flächen

im Süden

durch das Gelände des Vogelparks Marlow

im Westen

durch das Gelände des Vogelparks Marlow und den zugehörigen Parkplatz

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung des Vogelparks Marlow unter teilweiser Ausnutzung von unbebauten Flächen des angrenzenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.3 „Feriendorf“

  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB ist als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

Gemäß § 4 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 4a Absatz 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss zur Aufstellung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB)

Marlow, 20.03.2023

gez. Norbert Schöler

(Siegel)

Bürgermeister
Übersichtskarte

Diese Amtliche Bekanntmachung vom 20.03.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 28.03.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 20.03.2023.