Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“ |
| hier: | öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB |
Die Stadtvertretung Marlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08. Februar 2023 beschlossen, die I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr.2 der Stadt Marlow für den Bereich „Vogelpark Marlow“ aufzustellen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Feriendorf“ der Stadt Marlow an der Landesstraße L181
im Osten durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße L181 und landwirtschaftlich genutzte Flächen
im Süden durch das Gelände des Vogelparks Marlow
im Westen durch das Gelände des Vogelparks Marlow und den zugehörigen Parkplatz
Der Vorentwurf der I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr.2 und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 05.04.2023 bis zum 05.05.2023 im Bauamt der Stadt Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
Der Öffentlichkeit wird in den genannten Zeiten im Bauamt der Stadt Marlow Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwurfsunterlagen schriftlich abgegeben oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der I. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des Bebauungsplanes der Stadt Marlow unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 4a Absatz 4 BauGB.
Die Unterlagen sind einsehbar auf der Internetseite der Stadt Marlow unter https://www.stadt-marlow.de/bauleitplaene-im-verfahren-/ sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene.
Marlow, 20.03.2023
gez. Norbert Schöler | Siegel |
Bürgermeister | |
Übersichtskarte
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 20.03.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 28.03.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 20.03.2023.