Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wie bereits im „Marlow-Kurier“ vom 19.10.2001 mitgeteilt, möchte ich als Stadtpräsidentin die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Marlow vom 21.02.2024 in unserem Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, mit dem Kurztitel veröffentlichen.
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzungen sind für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt sowohl in der Stadtverwaltung als auch auf der Homepage der Stadt Marlow unter www.stadtmarlow.de - Bürgerinformationssystem - nach Billigung der Sitzungsniederschrift in der darauffolgenden Sitzung, einsehbar. In der Folge können Sie diesen Sitzungsniederschriften den vollständigen Beschlusstext entnehmen.
| Die gefassten Beschlüsse in dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 21.02.2024 habe ich Ihnen nachfolgend aufgeführt: | ||
| - | Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen 2024 | |
| - | Aufwandsentschädigung für die Wahlvorstände zur Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 | |
| - | Sondergebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Marlow | |
| hier: | Beschlussfassung über eine Rotor-out-Regelung gemäß § 5 Abs. 4 WindBG |
| - | Wegenutzungsvertrag Strom zwischen der Stadt Marlow und der E.DIS Netz GmbH | |
| hier: | Vertragsentwurf des Wegenutzungsvertrags Strom (Konzessionsvertrag) für die Stadt Marlow |
| - | Antrag des Bürgermeisters auf Verzögerung des Eintritts in den Ruhestand bis zum Ende der Amtszeit | |
| - | Einleitung eines Vergabeverfahrens | |
| Vorhaben / Maßnahme: Sanierung der Verbindungsstraße Ehmkenhagen | |
| Art der Leistung: Bauleistung | |
Die gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzungen werden jeweils zum Sitzungsbeginn der darauffolgenden Stadtvertretersitzung durch die Stadtpräsidentin öffentlich bekannt gemacht. Diese Alternative wurde gewählt, da nach der Schließung des nicht öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung, in deren Anschluss diese öffentliche Bekanntmachung ebenfalls möglich wäre, im Regelfall keine Einwohner mehr anwesend sind.
Die Öffentlichkeit dieser gefassten Beschlüsse wird so hergestellt, dass dadurch der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird und insoweit beispielsweise die Vergabesummen und personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Stadtpräsidentin, wie bekannt, nicht benannt werden.