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Marlow-Kurier
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersichtsplan

Stadt Marlow

Der Bürgermeister

Am Markt 1

18337 Marlow

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 1/10-0005-24

Betreff:

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow

Hier:

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Kleingartenanlage in Marlow, östlich der Otto-Grotewohl-Straße, westlich der Carl-Kossow-Straße südlich der Großen Teichstraße und nördlich des Brunstorfer Weges, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 27.03.2024 bis zum 29.04.2024

in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1, 18337 Marlow zu folgenden Zeiten:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

-

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen werden gleichzeitig ins Internet eingestellt und sind auf der Homepage der Stadt Marlow unter http://www.stadtmarlow.de unter dem Menüpunkt Politik/Verwaltung/Bürgerservice — Bekanntmachungen - Bauleitpläne im Verfahren abrufbar. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über das Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen per Post an die Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow geschickt oder während der vorgenannten Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bau@stadtmarlow.de oder per Fax unter der Nummer 038221/410-20 abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5.

Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat (§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes).

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Umweltbericht mit folgenden umweltbezogenen Inhalten:

-

schutzgutbezogener Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Maßnahmen im Hinblick auf:

das Schutzgüter Pflanzen und Tiere

das Schutzgut Fläche

das Schutzgut Boden

das Schutzgut Wasser

das Schutzgut Luft

das Schutzgut Klima

das Schutzgut Landschaftsbild/Ortsbild

das Schutzgut Biologische Vielfalt

die Schutzgebiete

das Schutzgut Kultur und Sachgüter

das Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit

Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft mit:

o

Kurzbeschreibung der Eingriffe

o

Darstellung der betroffenen Biotoptypen

o

Eingriffsermittlung

o

Darstellung der Biotopbeeinträchtigungen

o

Darstellung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffsfolgen

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung

Weiterhin liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Schutzgütern vor:

Tiere und Pflanzen

-

artenschutzrechtliche Untersuchungen zum B-Plan Nr. 19, der im Parallelverfahren aufgestellt wird und im Wesentlichen den gleichen Geltungsbereich hat wie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans:

-

Artenschutzfachbeitrag (AFB) mit folgendem Inhalt:

o

Prüfung der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes

o

Relevanzprüfung evtl. betroffener Arten: Säugetiere, Kriechtiere, Lurche, Fische- und Rundmäuler, Käfer, Libellen, Schmetterlinge, Weichtiere und Pflanzen

o

artenschutzrechtliche Bewertung der Tierarten Fledermäuse und Brutvögel anhand von Kartierergebnissen

o

Darstellung von Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen

-

Bestandserfassung mit Kartierung der Vögel, Reptilien, Amphibien und Fledermäuse

-

Verträglichkeitsvorprüfung für das FFH-Gebiet „Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark" für den Brutstandort des Weißstorchs südlich der Alt-Guthendorfer Chaussee

-

Stellungnahme des Forstamtes Billenhagen mit Verweis darauf, dass die betroffene Waldfläche korrekt dargestellt und durch Eingriffe nicht betroffen ist

Wasser

-

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern mit Hinweisen zum Verschlechterungsverbot für berichtspflichtige Gewässer nach EG-WRRL und zur Erreichung eines guten Zustands der Oberflächengewässer (Zielerreichungsgebot)

-

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette" mit dem Hinweis, dass Gewässer II. Ordnung nicht betroffen sind

Fläche und Boden

-

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund, mit dem Hinweis, dass die Planung keine bergbaulichen Belange sowie keine Belange nach dem Energiewirtschaftsgesetz berührt Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

-

Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen mit Hinweisen zum vorbeugenden Brandschutz und zur Löschwasserbereitstellung

Kultur- und Sachgüter

-

Stellungnahmen des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Erschließungsplanung mit Hinweisen zur Vorburgsiedlung des slawischen Mittelalters

Marlow, d. 11.03.2024

gez. Norbert Schöler

(Siegel)

Bürgermeister

Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier", Erscheinungsdatum 19.03.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 11.03.2024.