Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
| Betreff: | Flächennutzungsplan der Stadt Marlow vom 25.01.2007, rechtskräftig mit Ablauf des 29.01.2007 |
| Hier: | Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 5 Abs. 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz (Rotor-Out-Regelung) für das Sondergebiet Wind in Kuhlrade |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in ihrer Sitzung am 21.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
In der im Flächennutzungsplan der Stadt Marlow ausgewiesenen Sonderbaufläche Windenergie Kuhlrade müssen die Rotorblätter von Windkraftanlagen nicht innerhalb der ausgewiesenen Flächen liegen.
Gemäß § 5 Abs. 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) kann bei einem Raumordnungs- oder Flächennutzungsplan, der keine Bestimmung im Hinblick auf die Platzierung der Rotorblätter von Windenergieanlagen außerhalb einer ausgewiesenen Fläche trifft, der Planungsträger, der den Beschluss über den Plan gefasst hat, durch Beschluss bestimmen, dass die Rotorblätter nicht innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen.
Da der Flächennutzungsplan der Stadt Marlow keine Bestimmungen hinsichtlich der Platzierung von Rotorblättern enthält, kann § 5 Abs. WindBG Anwendung finden.
Der räumliche Geltungsbereich des Sondergebietes Wind in Kuhlrade wird durch den vorliegenden Rotor-Out-Beschluss nicht verändert und kann dem mitveröffentlichten Übersichtsplan entnommen werden.
Der Beschluss über die Rotor-Out-Regelung wird gemäß § 5 Abs. 4 WindBG bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird der von der Stadtvertretung gefasste Rotor-Out-Beschluss wirksam.
Marlow, den 11.03.2024
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 19.03.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 11.03.2024.