Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDMoG)
Zum 01. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Durch Artikel 12 des Gesetzes sind Änderungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) erfolgt.
Ab dem 01. Januar 2026 ist eine Erhebung oder Speicherung dieser Daten unzulässig. Im Melderegister noch vorhandene Datensätze sowie bestehende Übermitlungssperren nach § 36 Absatz 2 BMG sind melderegisterweit zu löschen.