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Marlow-Kurier
Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Information zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDMoG)

Zum 01. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Durch Artikel 12 des Gesetzes sind Änderungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) erfolgt.

  • Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörde, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
  • Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt.

Ab dem 01. Januar 2026 ist eine Erhebung oder Speicherung dieser Daten unzulässig. Im Melderegister noch vorhandene Datensätze sowie bestehende Übermitlungssperren nach § 36 Absatz 2 BMG sind melderegisterweit zu löschen.

gez. Neugebauer
SB Einwohnermeldeamt