Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Information zur Gebührenerhöhung für Personalausweise
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis (PAuswGebV) zum 07.02.2026 wie folgt neu festgelegt:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren - 46 Euro (10 Jahre gültig)
- Antragstellende Person unter 24 Jahren - 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
- Alle übrigen Ausweisgebühren bleiben unverändert.
gez. Neugebauer
SB Einwohnermeldeamt