Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Marlow „Solarpark Brunstorf“ |
| Hier: | Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadt Marlow beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 24 „Solarpark Brunstorf“ aufzustellen. Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss muss der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Solarpark Brunstorf“ reduziert werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Flächen der Gemarkung Brunstorf, Flur 1, Flurstücke 39/4, 39/3, 39/2, 39/1, 40/1 sowie Teilflächen des Flurstücks 40/2.
Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Der nunmehr verbleibende räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist zudem in dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt und beläuft sich auf eine Gesamtfläche von ca. 61 ha. Er erstreckt sich nördlich von Brunstorf auf die folgenden Flächen der Gemarkung Brunstorf Flur 1: Flurstücke 41/1, 41/2, 42, 43/1, 43/2, 44, 47, 48/1, 48/2, 49, 50, 51 sowie Teilflächen der Flurstücke 40/2, 46, 52, 53/1, 53/2, 53/3, 53/4 der Flur 1 in der Gemarkung Brunstorf.
Zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Solarpark Brunstorf“ in der überarbeiten Fassung vom Februar 2023, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 03.05.2023 bis einschließlich 16.05.2023
in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow, während der Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Jedermann hat die Möglichkeit, während dieser Zeit Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen. Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https://bplan.geodaten.de/Bauleitplaene zum Abruf zugänglich gemacht. Die Unterlagen sind außerdem auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Adresse http:// www.stadtmarlow.de unter dem Button „Bauleitpläne im Verfahren“ einsehbar und abzurufen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung schriftlich, per E-Mail (bau@stadtmarlow.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden - jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.
Bei der Erarbeitung der Inhalte des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Es liegen in diesem Zusammenhang folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Stellungnahmen der durchgeführten Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Begründung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung,
Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerlebensräume,
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung,
Dränbestandsplan
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Vorliegend werden ausschließlich Ackerflächen mit geringem landwirtschaftlichem Ertragsvermögen in Anspruch genommen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Innerhalb des Plangebietes verläuft ein verrohrter Graben (31/12/2/1) als Gewässer II. Ordnung. Dieser befindet sich im Anlagenbestand des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz- Boddenkette“. Beidseitig der Leitungstrasse ist ein mindestens 10 m breiter Unterhaltungsstreifen ganzjährig uneingeschränkt für Baggertechnik zu gewährleisten. | |
| - | Die Ackerflächen im Planungsraum sind voll dräniert. Dieses Dränsystem ist zu erhalten. | |
| - | Im Planungsraums befinden sich zudem Ackerhohlformen, welche zum Teil nicht dauerhaft wasserführend sind. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Dränbestandsplan | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Das Klima des Untersuchungsraumes ist als gemäßigt warm zu bezeichnen. Der Niederschlag in Marlow ist hoch, auch während des trockensten Monats. Über das Jahr verteilt gibt es im Schnitt 565 mm Niederschlag. Damit gehört der Ort zu den niederschlagsreichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8.2 °C. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Der Standort des geplanten Solarparks Brunstorf liegt etwa 1.440 m entfernt von dem Schreiadlerschutzareal N59. | |
| - | Innerhalb des Geltungsbereiches wird überwiegend Intensivacker überplant. | |
| - | Im Zeitraum von April bis Juli 2019 wurden im Rahmen einer Kartierung insgesamt sechs Begehungen, z.T. auch in den Nachtstunden durchgeführt. Im Ergebnis wurden innerhalb des Geltungsbereiches oder angrenzend die Feldlerche, der Buchfink, die Goldammer, die Kohlmeise, und der Zilpzalp als Brutvögel erfasst. Für den Kolkraben besteht ein Brutverdacht. | |
| - | Der Kranich, der Mäusebussard und der Rotmilan wurden als Nahrungsgäste nachgewiesen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, | |
| Ergebnisbericht faunistische Erfassungen, | ||
| Studie zu Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf Schreiadlerräume | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch gut entwickelte lineare Gehölzstrukturen oder Wald eingefasst, so dass die Einsehbarkeit des Planungsraumes durch diese sichtverstellenden oder sichtverschattenden Landschaftselemente deutlich eingeschränkt wird. | |
| - | Durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie Bevölkerung | ||
| - | Der Standort der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich im Außenbereich. Die nächstgelegene Wohnnutzung in der Ortslage Brunstorf liegt mit einem minimalen Abstand von 270 m außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vorhabens. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Bereich des Vorhabens befinden sich keine Bau- und Bodendenkmale. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Als nächstgelegene Schutzgebiete sind das Vogelschutzgebiet DE 1941-401 Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark, das FFH-Gebiet DE 1941-301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen sowie das Landschaftsschutzgebiet MV_LSG_062 Recknitztal etwa 2.700 m östlich des Planungsraumes zu berücksichtigen. | |
| - | Der Geltungsbereich selbst unterliegt abgesehen von der Lage innerhalb der Schutzzone III der Wasserfassung Alt Guthendorf keinen nationalen und internationalen Schutzgebietsausweisungen. | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 BauGB weitere - nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Dieser Bekanntmachung ist ein Übersichtsplan beigefügt, in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplans gekennzeichnet ist. Der abgedruckte Plan hat keine Rechtsverbindlichkeit.
Abbildung: Übersichtsplan mit der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (geänderte Flächen sind schraffiert markiert).
Marlow, den 06.04.2023
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 06.04.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 25.04.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 06.04.2023.