Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Marlow „Solarpark Tressentin (Süd)“ |
| Hier: | öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat auf der Sitzung vom 05.04.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 Sondergebiet „Solarpark Tressentin (Süd)“ in der Fassung vom Januar 2023 beschlossen und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 48 ha, liegt südlich des Ortsteils Tressentin und umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 61, 5, 64 und 65 der Flur 11 in der Gemarkung Tressentin sowie Teile des Flurstücks 62/2 der Flur 11 in der Gemarkung Poppendorf.
Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Aus städtebaulicher Sicht eignen sich Planungsräume mit großem Abstand zu Wohnnutzungen, einem geringen naturschutzfachlichen Konfliktpotential, einer geringen touristischen Qualität und einem hohen Grad an natürlichen sichtverstellenden Landschaftselementen für die Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Die Gemeinde kann damit dem weiteren Ausbau regenerativer Energiequellen auf geeigneten Flächen Rechnung tragen, was insbesondere den bundespolitischen Zielstellungen zum Klimaschutz entspricht. Mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage wird eine Gesamtleistung von 49 MWp angestrebt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 Sondergebiet „Solarpark Tressentin (Süd)“ in der Fassung vom Januar 2023 und der Vorentwurf der Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
03.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023
in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow während den Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) zugänglich gemacht.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Marlow unter der Internetadresse:
http://www.stadtmarlow.de unter dem Button „Bauleitpläne im Verfahren“ einsehbar.
Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem der Plan mit Begründung zum Vorentwurf eingesehen werden kann.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Marlow, den 17.04.2023
gez. Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 17.04.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 25.04.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 17.04.2023.