Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
Betreff: | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Marlow für den Bereich „Solarpark Tressentin (Süd)“ Ortsteil Tressentin |
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat in der Sitzung vom 05.04.2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow für den Geltungsbereich B-Plan Nr. 30 Sondergebiet „Solarpark Tressentin (Süd)“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von rund 48 ha, liegt südlich des Ortsteils Tressentin und umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 61, 5, 64 und 65 der Flur 11 in der Gemarkung Tressentin sowie Teile des Flurstücks 62/2 der Flur 11 in der Gemarkung Poppendorf.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planbereich als überwiegende Ackerflächen dar, sowie im nördlichen Bereich als Vorranggebiet zur Kies- und Sandgewinnung.
Ziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die befristete Nutzung (35 Jahre) der Fläche als Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 Sondergebiet „Solarpark Tressentin (Süd)“ durchgeführt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes weichen von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Marlow ab. Mit der 8. Änderung wird der Flächennutzungsplan angepasst. Die Anpassung ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
Die im Bebauungsplan verfolgte Zielstellung zur Errichtung eines Solarparks auf Ackerflächen mit geringen landwirtschaftlichen Ertragsvermögen abseits von Konversationsflächen, Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen widerspricht jedoch Ziff. 5.3 (9) LEP M-V 2016.
Somit ist, der Beschlussfassung des Landtages M-V mit der Drucksache 7/6169 folgend, im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens die landesplanerische Zulassung des o.g. Vorhabens unter Einhaltung der durch die Landesregierung beschlossenen Anforderungen, zu beantragen.
Der Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marlow für den Bereich „Solarpark Tressentin (Süd)“ im OT Tressentin einschließlich der Begründung der Fassung vom Februar 2023 liegen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
03.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023
in der Stadtverwaltung Marlow, Haus 1, Zimmer 8a, Am Markt 1, 18337 Marlow während den Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) zugänglich gemacht.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Marlow auf der Internetadresse:
http://www.stadtmarlow.de unter dem Button „Bauleitpläne im Verfahren“ einsehbar.
Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem der Plan mit Begründung zum Vorentwurf eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Marlow, den 17.04.2023
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister | |
Diese Amtliche Bekanntmachung vom 17.04.2023 wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 25.04.2023, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 17.04.2023.