Stadt Marlow
Der Bürgermeister
Am Markt 1
18337 Marlow
| Betreff: | 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Marlow für den Bereich Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg‘“, Ortsteil Gresenhorst |
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung Marlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 beschlossen, für den mit Ablauf des 16. 11.1995 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Marlow für den Bereich Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg‘“, Ortsteil Gresenhorst, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine 1. Ergänzung und eine 1. Änderung aufzustellen.
Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst die Flurstücke 162/2, 163 tlws. und 220 tlws. der Flur 4, Gemarkung Gresenhorst.
Der Geltungsbereich der Änderung, entspricht der Gesamtfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1, umfasst die Flurstücke 164, 171 tlws., 176 bis 184 und 186 bis 217 der Flur 4, Gemarkung Gresenhorst.
Das Plangebiet wird begrenzt:
| ▪ | im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen |
| ▪ | im Osten durch die Gemeindestraße „Kloster Wulfshäger Weg“ und vorhandene Bebauung an der Gemeindestraße „Kloster Wulfshäger Weg“ |
| ▪ | im Süden durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße L182 |
| ▪ | im Westen durch vorhandene Bebauung an der Landesstraße L182 und landwirtschaftlich genutzte Flächen |
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
| ▪ | Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Abrundung des allgemeinen Wohngebietes |
| ▪ | Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung |
| ▪ | Sicherung der Erschließung |
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als vierwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Ab. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Marlow, den 11.04.2024
gez. Norbert Schöler | (Siegel) |
Bürgermeister |
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Übersichtskarte
Diese Amtliche Bekanntmachung wurde gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem „Marlow-Kurier“, Erscheinungsdatum 23.04.2024, veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow erfolgte mit Datum vom 12.04.2024.