Der Vorstand der Jagdgenossenschaft lädt alle Jagdgenossen, d.h. die jeweiligen Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen in den Gemarkungen Gresenhorst und Dänschenburg, zur Genossenschaftsversammlung am Donnerstag, den 30.04.2026 um 18:00 Uhr ein.
Die Genossenschaftsversammlung findet im „Gerätehaus der Feuerwehr" in Gresenhorst statt.
Tagesordnung
Wichtiger Hinweis
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der vertretenden Grundfläche. Beschlüsse können unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossen und der vertretenen Fläche gefasst werden. In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Mitgliederversammlung schriftlich zu erteilen und vorzulegen. Eine Bevollmächtigung ist weiterhin notwendig, wenn nicht alle Miteigentümer eines Flurstücks an der Versammlung teilnehmen.