Seit dem 01.01.2026 ist der Landkreis Vorpommern-Rügen grundsätzlich für die Bearbeitung aller Anträge auf Betreuung und Verpflegungskosten für Kinder in Kindertageseinrichtungen zuständig.
Für die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen gilt jedoch eine abweichende Regelung:
Wenn Ihr Kind eine dieser Einrichtungen besucht, stellen Sie Ihre Anträge gerne direkt bei Herrn Noack von der Stadt Ribnitz-Damgarten. Eine Antragstellung beim Landkreis Vorpommern-Rügen ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Kontakt:
Herr Noack, Stadt Ribnitz-Damgarten
Im Kloster 15, 18311 Ribnitz-Damgarten
Telefon: 0 3821 8934 422, E-Mail: m.noack@ribnitz-damgarten.de