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Marlow-Kurier
Ausgabe 4/2026
Allgemeines aus der Stadtverwaltung
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Information zur Zuständigkeit für Anträge auf Betreuung und Verpflegungskostenübernahme für Kindertageseinrichtungen in Ribnitz-Damgarten

Seit dem 01.01.2026 ist der Landkreis Vorpommern-Rügen grundsätzlich für die Bearbeitung aller Anträge auf Betreuung und Verpflegungskosten für Kinder in Kindertageseinrichtungen zuständig.

Für die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen gilt jedoch eine abweichende Regelung:

Wenn Ihr Kind eine dieser Einrichtungen besucht, stellen Sie Ihre Anträge gerne direkt bei Herrn Noack von der Stadt Ribnitz-Damgarten. Eine Antragstellung beim Landkreis Vorpommern-Rügen ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

  • Integrative Kita „kleine Weltentdecker" RDG
  • Kita „Grüner Winkel" RDG
  • Kita Boddenkieker, Demmlerstraße RDG
  • Kita „Lütt Hüsung" RDG
  • Kita Rosengarten RDG
  • Hort BernsteinSchule RDG
  • Hort Th.-Bauermeister-Schule RDG
  • Kita Sonnenblume RDG
  • Hort Sonnenblume RDG

Kontakt:

Herr Noack, Stadt Ribnitz-Damgarten

Im Kloster 15, 18311 Ribnitz-Damgarten

Telefon: 0 3821 8934 422, E-Mail: m.noack@ribnitz-damgarten.de