Konflikte gehören zum Alltag, doch nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Die Stadt Marlow sucht eine engagierte Persönlichkeit, die bereit ist, als Schiedsperson Verantwortung zu übernehmen und dabei zu helfen, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
Als Schiedsperson vermitteln Sie bei Meinungsverschiedenheiten, beispielsweise in Nachbarschaftsangelegenheiten und tragen mit Fingerspitzengefühl, Verhandlungsgeschick sowie sprachlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit dazu bei, einvernehmliche Lösungen zu finden. Ziel ist es, verhärtete Fronten aufzubrechen und gemeinsam tragfähige Kompromisse zu entwickeln.
Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt suchen wir jemanden, der über Lebenserfahrung verfügt, unparteiisch handeln, gut zuhören kann und Freude daran hat, zwischen Menschen zu vermitteln. Eine entsprechende Qualifizierung erfolgt durch Schulungen und Fortbildungen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Die persönlichen Voraussetzungen richten sich nach § 4 Schiedsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchG M-V). Danach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Vom Amt ausgeschlossen ist insbesondere, wer bestimmte strafrechtliche Verurteilungen aufweist, sich in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren befindet oder in der Verfügung über sein Vermögen gerichtlich eingeschränkt ist. Darüber hinaus sollen Bewerbende mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich der zuständigen Gemeinde wohnen.
Wenn Sie sich vorstellen können, diese wichtige Aufgabe für unsere Stadt zu übernehmen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Diese können Sie uns per E-Mail oder postalisch zukommen lassen.
Fragen oder Bewerbung richten Sie bitte an:
Herr Morwinsky, Haus 1 – Zimmer 9
Telefon: 038221 410 16, E-Mail: r.morwinsky@stadtmarlow.de
Stadt Marlow
z. H. Herr Morwinsky
Am Markt 1
18337 Marlow