Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:
https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalt
oder
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
möglich.
Die Bereitstellung eines beleghaften Antrages bzw. „Papierantrages“ ist ab dem 08. Mai 2023 (nahezu bundesweiter Antragsbeginn) aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehen. Dieser Antrag wird dann in den Kommunalverwaltungen zur Mitnahme ausgelegt.
Achtung: Dieser Service der Kommunalverwaltungen umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller zum Antragsbeginn am 04. Mai 2023 über info@driveport.de mittels E-Mail erfragen oder über den benannten Internetadressen (siehe oben) entnehmen.
Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385 58816061 gern zur Verfügung.