| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz | 24106 Kiel, 11. April 2023 |
| und Dienstleistungen der Bundeswehr | Feldstraße 234 |
| Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel | |
| - Schutzbereichbehörde - |
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 8. August 2016, BMVg IUD 16 - Anordnung-Nr.: 1/143 MV/1 wurde ein Gebiet in der
Stadt Marlow,
Kreis Vorpommern-Rügen, Land Mecklenburg-Vorpommern,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Marlow MFuSSt - Bad Sülze ÜbPl RTK erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2, 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz; SchBerG) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung weiterhin vorliegen.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde
Feldstraße 234
24106 Kiel
eingelegt werden.
Die Begründung für die Feststellung der Aufrechterhaitung des Schutzbereichs kann beim Bundesamt für Infrastruktur, Umwettschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - Feldstraße 234, 24106 Kiel eingesehen werden.
Diese Öffentliche Bekanntmachung vom 11. April 2023 wurde gemäß § 11 Abs. l der Hauptsatzung der Stadt Marlow in der derzeit gültigen Fassung im Internet auf der Homepage der Stadt Marlow am 19.04.2023 veröffentlicht, die ergänzende Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt, dem "Marlow-Kurier", erfolgt mit Datum vom 23.05.2023.