In Mecklenburg - Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, einen gültigen Fischereischein auf Lebenszeit oder einen befristeten Fischereischein und eine gültige Angelerlaubnis für das entsprechende Gewässer beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen.
Fischereischeinpflicht besteht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
Der Fischereischein M-V kann aber bereits schon ab dem 10. Lebensjahr erworben werden.
Im Mai / Juni 2024 wird der nächste Lehrgang zum Erwerb des Fischereischeines M/V auf Lebenszeit in Marlow durchgeführt.
Der Lehrgang findet im Senioren-Club, Kulturraum, Alte Schule, 18337 Marlow, Carl-Kossow-Str. 20 / 22, statt.
| Freitag den | 31.05.2024 | 16.00 - 20.00 Uhr |
| Sonnabend den | 01.06.2024 | 08.00 - 14.00 Uhr |
| Prüfung: Sonntag den | 02.06.2024 | 10.00 - 11.30 Uhr |
Anmeldeschluss: 24.05.2024 12.00Uhr
| Mindestteilnehmerzahl: | 10 Personen |
| Maximale Teilnehmeranzahl: | 30 Personen |
• Anglerverein „An der Recknitz“ Marlow e. V.
1. Vors. Herr Harald Stypmann,
18337 Marlow, Stralsunder Str. 38
Tel. 0151 / 11879606 o. 038221/80175
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